Verbandsgeschichte

Bis zum Jahr 1989 wurden die verschiedenen öffentlichen Beratungsstellen im Bezirk Zurzach durch separate Gemeindeverbände oder Zweckverbände, wie sie früher genannt wurden, sowie privatrechtliche Institutionen betrieben. Für Amtsvormundschaft, Mütterberatung und Berufsberatung bestanden Zweckverbände, die Jugend- und Familienberatung wurde durch den Jugendfürsorgeverein geführt während für den Betrieb der Suchtberatung des Aarg. Verein für Suchtprobleme zuständig war.

Dies wurde für die Gemeinden auf die Dauer zu schwerfällig, in jeden einzelnen Gemeindeverband waren Delegierte und Vorstandsmitglieder zu wählen, jeder Verband verfügte über eine eigene Kontrollstelle. Eine verbindlichere Zusammenarbeit unter den Beratungsstellen wurde als wünschenswert erachtet.

So wurde der Zusammenschluss der bisherigen Einzelverbände in einen Gesamtverband geprüft und eine Arbeitsgruppe unter Leitung des damaligen Gemeindeammanns von Klingnau, Grossrat Walter Nef, eingesetzt. Die Satzungen wurden vorbereitet und im Dezember 1988 von allen Verbandsgemeinden genehmigt. Alle Gemeinden des Bezirks Zurzach wurden Verbandsmitglied, in einzelnen Fällen mit einer Teilmitgliedschaft. Am 1. Januar 1990 nahm der neue Gemeindeverband seine Tätigkeit auf.

Weitere Daten

  • 1990 Genehmigung des Vertrags mit dem Aargauischen Verein für Suchtprobleme betr. Betrieb 
  • einer Beratungsstelle im unteren Aaretal 
  • 1991 Genehmigung des ersten Besoldungsreglements 
  • 1995 Schaffung der Stelle eines zweiten Amtsvormundes 
  • 1998 Genehmigung des Vertrags mit dem Verein für Erziehungsberatung in der Region Baden-Brugg-Zurzach betr Psychologischer Schuldienst. Aufnahme der Gemeinde Mandach in den Gemeindeverband, Bereich Psychologischer Schuldienst 
  • 2001 Aufnahme der Gemeinde Endingen als Vollmitglied im Bereich Suchtberatung (bisher Teilmitglied) 
  • 2005 Auf Ende dieses Jahres gehen die Berufsberatung sowie der Psychologische Schuldienst an den Kanton über. Der Standort Zurzach bleibt erhalten, die Beratungsstellen unterstehen jedoch nicht mehr dem Gemeindeverband. Im Zusammenhang mit dieser Kantonalisierung verlässt die Gemeinde Mandach unseren Gemeindeverband, die Gemeinde Schneisingen wird Vollmitglied. 
  • 2008 Revision der Satzungen per 1.1.2010: Reduktion der Anzahl Vorstandsmitglieder auf fünf. Namensänderung in "Gemeindeverband Sozialdienste Zurzibiet". 
  • 2013: Per 1. Januar 2013 gehen die Aufgaben der bisherigen Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte) an die neugeschaffene Abteilung Familiengericht am Bezirksgericht Zurzach, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, über. Die bisherige Amtsvormundschaft heisst neu: Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Zurzach KESD .
  • 2015: An der Abgeordnetenversammlung vom 27. August werden die neuen Satzungen genehmigt. U.a. heisst der Gemeindeverband neu zurzibiet sozial, die Abgeordnetenversammlung besteht aus je einem Abgeordneten jeder Verbandsgemeinde mit entsprechender Stimmenzahl pro 1’000 Einwohnenden und der Vorstand wird von amtierenden Gemeindevertretenden besetzt.

Kontakt

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