Bis zum Jahr 1989 wurden die verschiedenen öffentlichen Beratungsstellen im Bezirk Zurzach durch separate Gemeindeverbände oder Zweckverbände, wie sie früher genannt wurden, sowie privatrechtliche Institutionen betrieben. Für Amtsvormundschaft, Mütterberatung und Berufsberatung bestanden Zweckverbände, die Jugend- und Familienberatung wurde durch den Jugendfürsorgeverein geführt während für den Betrieb der Suchtberatung des Aarg. Verein für Suchtprobleme zuständig war.
Dies wurde für die Gemeinden auf die Dauer zu schwerfällig, in jeden einzelnen Gemeindeverband waren Delegierte und Vorstandsmitglieder zu wählen, jeder Verband verfügte über eine eigene Kontrollstelle. Eine verbindlichere Zusammenarbeit unter den Beratungsstellen wurde als wünschenswert erachtet.
So wurde der Zusammenschluss der bisherigen Einzelverbände in einen Gesamtverband geprüft und eine Arbeitsgruppe unter Leitung des damaligen Gemeindeammanns von Klingnau, Grossrat Walter Nef, eingesetzt. Die Satzungen wurden vorbereitet und im Dezember 1988 von allen Verbandsgemeinden genehmigt. Alle Gemeinden des Bezirks Zurzach wurden Verbandsmitglied, in einzelnen Fällen mit einer Teilmitgliedschaft. Am 1. Januar 1990 nahm der neue Gemeindeverband seine Tätigkeit auf.
Gemeindeverband zurzibiet sozial
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5330 Bad Zurzach
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